Der Zwischenbericht Teilgebiete

Für die Auswahl der im September 2020 veröffentlichten Teilgebiete (Zwischenbericht Teilgebiete) hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung Kriterien angewendet, die im Standortauswahlgesetz definiert sind.

Ausgehend von einer „weißen Deutschlandkarte“ hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung alle Bereiche ausgeschlossen, in denen mindestens eins von sechs Ausschlusskriterien nach § 22 Standortauswahlgesetz erfüllt war. Wenn alle fünf Mindestanforderungen nach § 23 Standortauswahlgesetz erfüllt waren, wurde ein identifiziertes Gebiet ausgewiesen. Alle identifizierten Gebiete wurden dann anhand der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien nach § 24 Standortauswahlgesetz überprüft. Nur identifizierte Gebiete, bei denen diese Überprüfung günstige Voraussetzungen für die Endlagerung erwarten ließ, wurden dann auch als Teilgebiete ausgewiesen.

Direkt im Anschluss an die Veröffentlichung des Zwischenbericht Teilgebiete fand mit der Fachkonferenz Teilgebiete das erste gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat für die Öffentlichkeit statt. Die Ergebnisse der drei zwischen Oktober 2020 und August 2021 durchgeführten Beratungstermine wurden zu einem Abschlussbericht zusammengefasst und Anfang September 2021 an die Bundesgesellschaft für Endlagerung übergeben. Sie müssen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.

 

Details zu diesen Darstellungen sind im Bericht dargestellt.
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